Dr. Nimmerrichter ist seit 1991 niedergelassene Wahlärztin. Die Wahlarztregelung bringt für Sie als Patient eine Reihe von Vorteilen, nämlich, dass
- ausreichend Zeit für Sie und Ihre gesundheitlichen Probleme vorhanden ist
- die Ordinationszeiten flexibel sind und sich weitgehend nach Ihren Bedürfnissen richten
- Sie keine Wartezeiten haben
- niemand etwas von Ihrer Behandlung erfahren muss (Diskretion und Verschwiegenheitspflicht)
- Sie einen großen Teil der Behandlungskosten durch die Kasse/Versicherung rückerstattet bekommen, wenn eine krankheitswertige Diagnose vorliegt.
Sollten Sie Fragen haben, oder einen Termin vereinbaren wollen, zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen.